Haushaltshilfe mittels der Krankenkasse bei Erkrankung
Haushaltshilfe mittels der Krankenkasse bei Erkrankung
Nana bietet Ihnen hier ein Rundum-sorglos-Paket. Von der Beantragung bis zur geeigneten Haushaltshilfe.
In drei Schritten zur Haushaltshilfe bei Erkrankung mittels der Krankenkasse
Beantragung durch Nana
Unsere Haushaltshilfe kommt zu Ihnen
Wir übernehmen den Haushalt
Wann können wir helfen?
Nach Behandlungen im Krankenhaus
Beispiele sind hier Aufenthalte wegen Schlaganfällen, Herzinfarkte, Krebserkrankungen und mehr.
Nach Operationen
Bei Bandscheiben, Bypass, Kniegelenk, Knochenbruch, Hüftgelenk und weiteren Operationen.
Während einer Therapie
Bei Chemotherapie oder einer Dialyse zu Hause.
Während einer Rehabilitation
Nach Unfällen oder schweren kurzfristigen Krankheiten.
Was sind die Voraussetzungen?
1. Sie können Ihren Haushalt nicht selbst weiterführen, weil Sie sich von einer schweren Krankheit oder einer Operation erholen?
- Es darf keine weitere Person im Haushalt geben, die den Haushalt führen kann. Sollte Ihr Partner vollberufstätig sein, haben Sie weiterhin Anspruch.
- Im Regelfall haben Sie Anspruch auf eine Dauer von 4 Wochen. Der Anspruch verlängert sich jedoch auf bis zu 26 Wochen, wenn in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
2. Sie sind gesetzlich versichert? (Privat Versicherte haben leider keinen Anspruch.)
- Gesetzlich Versicherte müssen 10 Prozent der Kosten selbst tragen. Maximal €10,-- pro Tag.
- Im Regelfall haben Sie Anspruch auf eine Dauer von 4 Wochen. Der Anspruch verlängert sich jedoch auf bis zu 26 Wochen, wenn in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
3. Sie haben eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit und Dauer der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V erhalten?
- Falls Sie noch keine solche Bescheinigung haben, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir beraten Sie bezüglich dem Prozess und den genauen Anforderungen. Rufen Sie uns einfach an:
+49 2173 993 8606
4. Sie sind nicht pflegebedürftig mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5?
- In diesem Fall kann auch eine Haushaltshilfe für die Versorgung des Kindes in Frage kommen.
Warum Nana?
Wie werden unsere Haushaltshilfen geschult?
Abgeschlossene Basisqualifizierung
Jeder Mitarbeiter hat eine Basisqualifikation nach §45a SGB XI, welche den Umgang mit pflegebedürftigen Menschen schult.
Nana Haushaltsschulung
Zusätzlich zur Basisqualifikation schulen wir alle Mitarbeiter ausgiebig in Hygiene, Reinigung und Kommunikation.
Unsere Prinzipien
Zufriedene Kunden
Wir sind da, um zu helfen. Das gelingt uns nur, wenn Sie mit unserer Arbeit wirklich zufrieden sind.
Deshalb legen wir besonderen Wert auf die Qualifikation unserer Mitarbeitenden und die Qualität unserer Dienstleistungen.
Zufriedene Mitarbeiter
Unsere Mitarbeitenden sind fest bei Nana angestellt und befinden sich in einem sicheren und gut bezahlten Arbeitsverhältnis.
Mit exzellenten Arbeitsbedingungen und einer unterstützenden Teamleitung vor Ort gewinnen wir die besten Mitarbeitenden der Region.