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Ältere Menschen halten sich gegenseitig die HändeGlückliches Seniorenpaar

Leistungen aller Pflegegrade im Schnellüberblick

Auf einen Blick alle finanziellen Leistungen der verschiedenen Pflegegrade.

Inhaltsverzeichnis

Pflegegrade und Beträge im Vergleich

Jeder Versicherte mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf Leistungen seiner Pflegekasse. Die folgenden Tabellen zeigen Ihnen, was die verschiedenen Pflegeleistungen bei den unterschiedlichen Pflegegraden sind.

Die erste Tabelle zeigt die Beträge aller Pflegegrade im direkten Vergleich. (Stand September 2024)

Danach sind die Leistungen der einzelnen Pflegegrade separat aufgeführt.

(Scrollen Sie bitte weiter nach rechts, falls Sie nicht die ganze Tabelle sehen.)

Leistungen PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld (monatlich) - 332 € 573 € 765 € 947 €
Pflegesachleistungen (monatlich) - 761 € 1.432 € 1.778 € 2.200 €
Verhinderungspflege (jährlich) - 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Kurzzeitpflege (jährlich) - 1.774€ 1.774€ 1.774€ 1.774€
Entlastungsbetrag (monatlich) 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Tages- und Nachtpflege (monatlich) - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (mtl.) bis zu max. 40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Technische Pflegehilfsmittel ja ja ja ja ja
Hausnotruf (monatlich) bis zu maximal 25,50€ 25,50€ 25,50€ 25,50€ 25,50€
Anpassung am Wohnraum (je Maßnahme) 4.000€ 4.000€ 4.000€ 4.000€ 4.000€
Pflegeberatung, Beratungseinsatz ja ja ja ja ja
Pflegekurse für Angehörige ja ja ja ja ja
Pflegeunterstützungsgeld ja ja ja ja ja
Wohngruppenzuschuss (monatlich) 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
DiPA (monatlich) bis zu maximal 50 € 50 € 50 € 50 € 50 €
Vollstationäre Pflege (monatlich) bis zu max. - 770 € 1.262 € 1.775 € 2.095 €
Zwei ältere Damen unterstützen sich gegenseitig

Pflegegrad 1 Leistungen:

(Scrollen Sie bitte weiter nach rechts, falls Sie nicht die ganze Tabelle sehen.)

Pflegeleistung Anspruch mit Plegegrad 1
Pflegegeld nein
Pflegesachleistung nein
Verhinderungspflege nein
Kurzzeitpflege nein
Entlastungsbetrag 125 € monatlich
Tages- oder Nachtpflege nein
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 40 € monatlich
Technische Pflegehilfsmittel ja
Hausnotruf bis zu 25,50 € monatlich
Wohnraumanpassung bis zu 4.000 € pro Maßnahme
Pflegeberatung und Beratungseinsatz ja
Pflegekurse für Angehörige ja
Pflegeunterstützungsgeld ja
Wohngruppenzuschuss 214 € monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bis zu 50 € monatlich
Vollständige Pflege im Heim 125 € monatlich

Pflegegrad 2 Leistungen:

(Scrollen Sie bitte weiter nach rechts, falls Sie nicht die ganze Tabelle sehen.)

Pflegeleistung Anspruch mit Plegegrad 2
Pflegegeld 332 € monatlich
Pflegesachleistung 761 € monatlich
Verhinderungspflege 1.612 € jährlich
Kurzzeitpflege 1.774 jährlich
Entlastungsbetrag 125 € monatlich
Tages- oder Nachtpflege 689 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 40 € monatlich
Technische Pflegehilfsmittel ja
Hausnotruf bis zu 25,50 € monatlich
Wohnraumanpassung bis zu 4.000 € pro Maßnahme
Pflegeberatung und Beratungseinsatz ja
Pflegekurse für Angehörige ja
Pflegeunterstützungsgeld ja
Wohngruppenzuschuss 214 € monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bis zu 50 € monatlich
Vollständige Pflege im Heim 770 € monatlich
Junge Frau hilft bettet eine ältere Dame

Pflegegrad 3 Leistungen:

(Scrollen Sie bitte weiter nach rechts, falls Sie nicht die ganze Tabelle sehen.)

Pflegeleistung Anspruch mit Plegegrad 3
Pflegegeld 573 € monatlich
Pflegesachleistung 1.432 € monatlich
Verhinderungspflege 1.612 € jährlich
Kurzzeitpflege 1.774 jährlich
Entlastungsbetrag 125 € monatlich
Tages- oder Nachtpflege 1.298 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 40 € monatlich
Technische Pflegehilfsmittel ja
Hausnotruf bis zu 25,50 € monatlich
Wohnraumanpassung bis zu 4.000 € pro Maßnahme
Pflegeberatung und Beratungseinsatz ja
Pflegekurse für Angehörige ja
Pflegeunterstützungsgeld ja
Wohngruppenzuschuss 214 € monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bis zu 50 € monatlich
Vollständige Pflege im Heim 1.262 € monatlich

Pflegegrad 4 Leistungen:

(Scrollen Sie bitte weiter nach rechts, falls Sie nicht die ganze Tabelle sehen.)

Pflegeleistung Anspruch mit Plegegrad 4
Pflegegeld 765 € monatlich
Pflegesachleistung 1.778 € monatlich
Verhinderungspflege 1.612 € jährlich
Kurzzeitpflege 1.774 jährlich
Entlastungsbetrag 125 € monatlich
Tages- oder Nachtpflege 1.612 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 40 € monatlich
Technische Pflegehilfsmittel ja
Hausnotruf bis zu 25,50 € monatlich
Wohnraumanpassung bis zu 4.000 € pro Maßnahme
Pflegeberatung und Beratungseinsatz ja
Pflegekurse für Angehörige ja
Pflegeunterstützungsgeld ja
Wohngruppenzuschuss 214 € monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bis zu 50 € monatlich
Vollständige Pflege im Heim 1.775 € monatlich
Vertrautheit zwische den Generationen

Pflegegrad 5 Leistungen:

(Scrollen Sie bitte weiter nach rechts, falls Sie nicht die ganze Tabelle sehen.)

Pflegeleistung Anspruch mit Plegegrad 5
Pflegegeld 947 € monatlich
Pflegesachleistung 2.200 € monatlich
Verhinderungspflege 1.612 € jährlich
Kurzzeitpflege 1.774 jährlich
Entlastungsbetrag 125 € monatlich
Tages- oder Nachtpflege 1.995 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 40 € monatlich
Technische Pflegehilfsmittel ja
Hausnotruf bis zu 25,50 € monatlich
Wohnraumanpassung bis zu 4.000 € pro Maßnahme
Pflegeberatung und Beratungseinsatz ja
Pflegekurse für Angehörige ja
Pflegeunterstützungsgeld ja
Wohngruppenzuschuss 214 € monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bis zu 50 € monatlich
Vollständige Pflege im Heim 2.005 € monatlich

Zusammengefasst

Diese Übersicht bietet Ihnen einen klaren Einblick in die Leistungen der verschiedenen Pflegegrade. Die dargestellten Tabellen helfen dabei, die finanziellen Ansprüche und Unterstützungsmöglichkeiten besser zu verstehen und informieren darüber, welche Hilfen je nach Pflegegrad in Anspruch genommen werden können. Für detaillierte Auskünfte und individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse oder einen professionellen Pflegedienst.

Fazit

Abschließend lässt sich festhalten, dass die Leistungen der Pflegegrade eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige darstellen. Die genaue Kenntnis der Ansprüche und Möglichkeiten, die jeder Pflegegrad bietet, ermöglicht eine bessere Planung der individuellen Pflege und entlastet die Betroffenen im Alltag. Es lohnt sich daher, sich intensiv mit den Leistungen auseinanderzusetzen und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

Häufige Fragen

Pflegegrad 1: Welche Unterstützung steht Personen mit Pflegegrad 1 zu, obwohl sie als nur geringfügig pflegebedürftig gelten?

Personen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich, die beispielsweise für Haushaltshilfen oder Betreuungsdienste eingesetzt werden können. Zusätzlich können sie Zuschüsse für Wohnraumanpassungen und Pflegehilfsmittel erhalten, jedoch keine regulären Pflegesachleistungen oder Pflegegeld.

Pflegegrad 2: Ab wann hat man Anspruch auf Pflegegeld bei Pflegegrad 2?

Ab Pflegegrad 2 erhalten pflegebedürftige Personen Pflegegeld, sofern sie zu Hause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt werden. Das Pflegegeld beträgt monatlich 316 Euro. Alternativ können Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 724 Euro im Monat für professionelle Pflegedienste genutzt werden.

Pflegegrad 3: Welche besonderen Leistungen stehen Personen mit Pflegegrad 3 zur Verfügung, wenn sie nicht zu Hause, sondern in einem Pflegeheim leben?

Personen mit Pflegegrad 3, die in einem Pflegeheim leben, erhalten einen Zuschuss zu den Heimkosten. Dieser beträgt monatlich 1.262 Euro, was einen erheblichen Teil der Pflegekosten abdeckt. Zusätzlich können sie auch weiterhin Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für Anpassungen der Wohnumgebung erhalten, falls sie noch zu Hause wohnen.

Pflegegrad 4: Wie hoch ist der Betrag an Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4?

Personen mit Pflegegrad 4, die professionelle Pflegeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, haben Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.612 Euro monatlich. Dies ermöglicht eine intensive Betreuung und Versorgung zu Hause durch qualifiziertes Personal.

Pflegegrad 5: Welche zusätzlichen Hilfen gibt es bei Pflegegrad 5 für schwerstpflegebedürftige Menschen?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5, die als schwerstpflegebedürftig gelten, haben Anspruch auf umfangreiche Pflegeleistungen. Sie können Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.995 Euro im Monat in Anspruch nehmen. Außerdem erhalten sie bei Unterbringung in einem Pflegeheim einen Zuschuss zu den Pflegeheimkosten in Höhe von 2.005 Euro pro Monat.

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