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Ältere Menschen halten sich gegenseitig die HändeGlückliches Seniorenpaar

Leistungen aller Pflegegrade im Schnellüberblick

Auf einen Blick alle finanziellen Leistungen der verschiedenen Pflegegrade.

Inhaltsverzeichnis

Pflegegrade und Beträge im Vergleich

Jeder Versicherte mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Die folgenden Tabellen und Übersichten zeigen Ihnen, welche Pflegeleistungen in den einzelnen Pflegegraden zur Verfügung stehen – inklusive der gesetzlich beschlossenen Erhöhungen ab 1. Januar 2025.

Die erste Tabelle zeigt alle Leistungen der Pflegegrade im direkten Vergleich (Stand: 2025).
Danach folgen die Leistungen der einzelnen Pflegegrade im Detail.

(Scrollen Sie bitte weiter nach rechts, falls Sie nicht die ganze Tabelle sehen.)

Leistungen PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld (monatlich) - 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistungen (monatlich) - 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Verhinderungspflege (jährlich) - 1.612 € * 1.612 € * 1.612 € * 1.612 € *
Kurzzeitpflege (jährlich) - 1.774 € * 1.774 € * 1.774 € * 1.774 € *
Entlastungsbetrag (monatlich) 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Tages- und Nachtpflege (monatlich) - 721 € 1.357 € 1.685 € 2.085 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (mtl.) 42 € 42 € 42 € 42 € 42 €
Technische Pflegehilfsmittel ja ja ja ja ja
Hausnotruf (monatlich) 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 €
Wohnraumanpassung (je Maßnahme) 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 €
Pflegeberatung, Beratungseinsatz ja ja ja ja ja
Pflegekurse für Angehörige ja ja ja ja ja
Pflegeunterstützungsgeld ja ja ja ja ja
Wohngruppenzuschuss (monatlich) 224 € 224 € 224 € 224 € 224 €
DiPA (monatlich) 53 € 53 € 53 € 53 € 53 €
Vollstationäre Pflege (monatlich) - 805 € 1.319 € 1.855 € 2.096 €

*Hinweis: Ab 1. Juli 2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Ent*

Zwei ältere Damen unterstützen sich gegenseitig

Pflegegrad 1 Leistungen:

(Scrollen Sie bitte weiter nach rechts, falls Sie nicht die ganze Tabelle sehen.)

Pflegeleistung Anspruch mit Pflegegrad 1
Pflegegeld nein
Pflegesachleistung nein
Verhinderungspflege nein
Kurzzeitpflege nein*
Entlastungsbetrag 131 € monatlich
Tages- oder Nachtpflege nein
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € monatlich
Technische Pflegehilfsmittel ja
Hausnotruf bis zu 25,50 € monatlich
Wohnraumanpassung bis zu 4.180 € pro Maßnahme
Pflegeberatung und Beratungseinsatz ja
Pflegekurse für Angehörige ja
Pflegeunterstützungsgeld ja
Wohngruppenzuschuss 224 € monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bis zu 53 € monatlich
Vollständige Pflege im Heim 131 € monatlich

*Hinweis: Personen mit Pflegegrad 1 können Kurzzeitpflege nur über den Entlastungsbetrag finanzieren, da kein eigenes Kurzzeitpflege-Budget besteht.

Pflegegrad 2 Leistungen:

(Scrollen Sie bitte weiter nach rechts, falls Sie nicht die ganze Tabelle sehen.)

Pflegeleistung Anspruch mit Pflegegrad 2
Pflegegeld 347 € monatlich
Pflegesachleistung 796 € monatlich
Verhinderungspflege 1.612 € jährlich*
Kurzzeitpflege 1.774 € jährlich*
Entlastungsbetrag 131 € monatlich
Tages- oder Nachtpflege 721 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € monatlich
Technische Pflegehilfsmittel ja
Hausnotruf bis zu 25,50 € monatlich
Wohnraumanpassung bis zu 4.180 € pro Maßnahme
Pflegeberatung und Beratungseinsatz ja
Pflegekurse für Angehörige ja
Pflegeunterstützungsgeld ja
Wohngruppenzuschuss 224 € monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bis zu 53 € monatlich
Vollständige Pflege im Heim 805 € monatlich

*Hinweis: Ab 1. Juli 2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege im neuen Entlastungsbudget von 3.539 € zusammengeführt.

Junge Frau hilft bettet eine ältere Dame

Pflegegrad 3 Leistungen:

(Scrollen Sie bitte weiter nach rechts, falls Sie nicht die ganze Tabelle sehen.)

Pflegeleistung Anspruch mit Pflegegrad 3
Pflegegeld 599 € monatlich
Pflegesachleistung 1.497 € monatlich
Verhinderungspflege 1.612 € jährlich*
Kurzzeitpflege 1.774 € jährlich*
Entlastungsbetrag 131 € monatlich
Tages- oder Nachtpflege 1.357 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € monatlich
Technische Pflegehilfsmittel ja
Hausnotruf bis zu 25,50 € monatlich
Wohnraumanpassung bis zu 4.180 € pro Maßnahme
Pflegeberatung und Beratungseinsatz ja
Pflegekurse für Angehörige ja
Pflegeunterstützungsgeld ja
Wohngruppenzuschuss 224 € monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bis zu 53 € monatlich
Vollständige Pflege im Heim 1.319 € monatlich

*Hinweis: Ab 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in das neue Entlastungsbudget von 3.539 € überführt.

Pflegegrad 4 Leistungen:

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Pflegeleistung Anspruch mit Pflegegrad 4
Pflegegeld 800 € monatlich
Pflegesachleistung 1.859 € monatlich
Verhinderungspflege 1.612 € jährlich*
Kurzzeitpflege 1.774 € jährlich*
Entlastungsbetrag 131 € monatlich
Tages- oder Nachtpflege 1.685 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € monatlich
Technische Pflegehilfsmittel ja
Hausnotruf bis zu 25,50 € monatlich
Wohnraumanpassung bis zu 4.180 € pro Maßnahme
Pflegeberatung und Beratungseinsatz ja
Pflegekurse für Angehörige ja
Pflegeunterstützungsgeld ja
Wohngruppenzuschuss 224 € monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bis zu 53 € monatlich
Vollständige Pflege im Heim 1.855 € monatlich

*Hinweis: Ab 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in das neue Entlastungsbudget von 3.539 € zusammengeführt.

Vertrautheit zwische den Generationen

Pflegegrad 5 Leistungen:

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Pflegeleistung Anspruch mit Pflegegrad 5
Pflegegeld 990 € monatlich
Pflegesachleistung 2.299 € monatlich
Verhinderungspflege 1.612 € jährlich*
Kurzzeitpflege 1.774 € jährlich*
Entlastungsbetrag 131 € monatlich
Tages- oder Nachtpflege 2.085 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € monatlich
Technische Pflegehilfsmittel ja
Hausnotruf bis zu 25,50 € monatlich
Wohnraumanpassung bis zu 4.180 € pro Maßnahme
Pflegeberatung und Beratungseinsatz ja
Pflegekurse für Angehörige ja
Pflegeunterstützungsgeld ja
Wohngruppenzuschuss 224 € monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bis zu 53 € monatlich
Vollständige Pflege im Heim 2.096 € monatlich

*Hinweis: Ab 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in das neue Entlastungsbudget von 3.539 € zusammengeführt.

Zusammengefasst

Diese aktualisierte Übersicht (Stand 2025) gibt Ihnen einen klaren Einblick in die finanziellen Ansprüche und Unterstützungsleistungen der einzelnen Pflegegrade. Sie zeigt, welche Hilfen im Alltag zur Verfügung stehen und wie sich die Leistungen je nach Pflegegrad unterscheiden.

Für individuelle Beratung und konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse oder einen qualifizierten Pflegedienst.

Fazit

Die Leistungen der Pflegegrade sind eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Wer die eigenen Ansprüche kennt, kann die Pflege gezielter planen und Entlastungsangebote besser nutzen. Insbesondere die Erhöhungen ab 2025 sorgen für etwas mehr finanziellen Spielraum im Pflegealltag.

Häufige Fragen

Pflegegrad 1: Welche Unterstützung steht Personen mit Pflegegrad 1 zu, obwohl sie als nur geringfügig pflegebedürftig gelten?

Personen mit Pflegegrad 1 erhalten monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag, der unter anderem für Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder Betreuungsangebote genutzt werden kann. Zusätzlich stehen ihnen Zuschüsse für Wohnraumanpassungen bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro monatlich sowie bestimmte technische Hilfsmittel zu. Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten sie nicht.

Pflegegrad 2: Ab wann hat man Anspruch auf Pflegegeld bei Pflegegrad 2?

Ab Pflegegrad 2 erhalten pflegebedürftige Personen Pflegegeld, wenn sie zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Pflegepersonen versorgt werden. Das Pflegegeld beträgt ab 2025 monatlich 347 Euro. Alternativ können Pflegesachleistungen für die Unterstützung durch professionelle Pflegedienste genutzt werden – diese liegen ab 2025 bei 796 Euro pro Monat. Wenn du willst, passe ich dir auch die Sätze für PG 3–5 direkt mit den neuen Beträgen an.

Pflegegrad 3: Welche besonderen Leistungen stehen Personen mit Pflegegrad 3 zur Verfügung, wenn sie nicht zu Hause, sondern in einem Pflegeheim leben?

Personen mit Pflegegrad 3, die in einem Pflegeheim leben, erhalten einen monatlichen Zuschuss von 1.319 Euro zu den Heimkosten. Dieser Betrag deckt einen wichtigen Teil der pflegebedingten Aufwendungen ab, ersetzt jedoch nicht die gesamten Heimkosten. Leben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 noch zu Hause, können sie weiterhin: – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich nutzen, – sowie Zuschüsse für Wohnraumanpassungen von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme erhalten.

Pflegegrad 4: Wie hoch ist der Betrag an Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4?

Personen mit Pflegegrad 4, die professionelle Pflegeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, haben Anspruch auf Pflegesachleistungen von bis zu 1.859 Euro monatlich. Dieser Betrag ermöglicht eine umfassende, qualifizierte Versorgung zu Hause – von Grundpflege bis medizinischer Behandlungspflege. Zusätzlich stehen ihnen weiterhin folgende Leistungen zur Verfügung: – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro monatlich, – Wohnraumanpassungen bis 4.180 Euro pro Maßnahme, – Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich, – Entlastungsbudget (Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege) insgesamt 3.539 Euro jährlich.

Pflegegrad 5: Welche zusätzlichen Hilfen gibt es bei Pflegegrad 5 für schwerstpflegebedürftige Menschen?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5, die als schwerstpflegebedürftig gelten, haben Anspruch auf besonders umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung. Für die ambulante Pflege können sie Pflegesachleistungen von bis zu 2.299 Euro pro Monat nutzen. Dieser Betrag ermöglicht eine sehr intensive Versorgung zu Hause durch professionelle Pflegedienste. Wer in einem Pflegeheim lebt, erhält zusätzlich einen Zuschuss zu den pflegebedingten Heimkosten in Höhe von 2.096 Euro pro Monat. Weiterhin stehen folgende Leistungen zur Verfügung: – Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 Euro monatlich – Wohnraumanpassung: bis 4.180 Euro pro Maßnahme – Entlastungsbudget (Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege): insgesamt 3.539 Euro jährlich

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