


Pflegegrad 2: finanzielle Hilfen, Leistungen und Voraussetzungen
Alle Informationen zum Pflegegrad 2
Definition und Voraussetzungen
Pflegegrad 2, einer der fünf Pflegegrade in Deutschland, beschreibt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Personen, die diesen Pflegegrad zuerkannt bekommen, haben spezifische Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung. Doch wie wird Pflegegrad 2 definiert, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Unterstützungsangebote können in Anspruch genommen werden?
Pflegegrad 2 wird Personen zuerkannt, deren Selbstständigkeit erheblich eingeschränkt ist. Diese Einstufung erfolgt auf Basis eines Pflegegutachtens, bei dem der Pflegebedürftige zwischen 27 und 47,5 Punkte erreicht. Das Gutachten wird vom Medizinischen Dienst erstellt und bewertet, wie stark die Selbstständigkeit des Antragstellers beeinträchtigt ist.
Um Pflegegrad 2 zu beantragen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Im Anschluss erfolgt eine Begutachtung nach dem „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“, bei der bis zu 100 Punkte für verschiedene Einschränkungen der Selbstständigkeit vergeben werden. Die Punkte werden aus sechs Themenfeldern ermittelt:

Kriterien für die Pflegebegutachtung
Die Pflegebegutachtung erfolgt anhand festgelegter Kriterien in den sechs oben genannten Modulen. Für jedes Modul werden bis zu 16 feste Kriterien bewertet, die die Punktezahl für das Modul bestimmen. Diese Punktzahlen werden gewichtet und ergeben zusammen die Gesamtpunktzahl, die über den Pflegegrad entscheidet.
- Mobilität: Die Fähigkeit, sich selbstständig fortzubewegen und Körperpositionen zu wechseln.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierung im Alltag, Entscheidungsfähigkeit und Kommunikationsvermögen.
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Unterstützung aufgrund psychischer Probleme wie Ängsten oder Aggressionen.
- Selbstversorgung: Fähigkeit zur selbstständigen Körperpflege, Ernährung und Hygiene.
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Notwendige Hilfe bei medizinischen Behandlungen und Therapien.
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Selbstständigkeit bei der Tagesplanung und Pflege sozialer Kontakte.
Die Punktzahlen aus diesen Modulen werden gewichtet und zusammengeführt, um den Pflegegrad zu ermitteln.
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick:
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