Cookie-Einwilligung
Indem Sie auf „Alle Cookies akzeptieren“ klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Seitennavigation zu verbessern, die Nutzung der Seite zu analysieren und unsere Marketingbemühungen zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Kontaktieren Sie uns:
+49 2173 9938606
Eine ältere Dame wird von einer jungen Frau gestütztJunge Helferin hält die Hand eines Senioren

Pflegegrad 4: finanzielle Hilfen, Leistungen und Voraussetzungen

Alle Informationen zum Pflegegrad 4

Inhaltsverzeichnis

Definition und Einstufung

Pflegegrad 4 ist eine der höchsten Stufen in der Pflegeversicherung und wird bei einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vergeben. Diese Einstufung erfolgt, wenn in einem Pflegegutachten zwischen 70 und unter 90 Punkte erreicht werden. Das Gutachten basiert auf dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), das die Selbstständigkeit und die erforderlichen Unterstützungsbedarfe in sechs zentralen Lebensbereichen bewertet.

Nana Helferin liest einem Senior etwas vor

Kriterien für die Pflegebegutachtung

Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) für gesetzlich Versicherte oder durch Medicproof für privat Versicherte. Folgende sechs Module werden bewertet:

  • Mobilität: (10 % Gewichtung) Bewertet wird, wie selbstständig sich die Person fortbewegen und ihre Körperhaltung ändern kann. Dies umfasst das Aufstehen, Gehen, Treppensteigen und ähnliche Aktivitäten.
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: (7,5 % Gewichtung) Hier wird geprüft, wie gut sich die Person räumlich und zeitlich orientieren kann, ob sie in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen und ob sie ihre Bedürfnisse klar mitteilen kann.
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: (7,5 % Gewichtung) Dieser Bereich untersucht, ob die Person regelmäßig psychische Probleme hat und wie oft sie dabei fachliche Hilfe benötigt, z.B. bei Ängsten, Depressionen oder aggressivem Verhalten.
  • Selbstversorgung: (40 % Gewichtung) Das wichtigste Modul bewertet die Fähigkeit zur eigenständigen Körperpflege, Ernährung und Hygiene, einschließlich Waschen, Ankleiden und der Nutzung der Toilette.
  • Krankheits- oder therapiebedingten Belastungen: (20 % Gewichtung) Hier wird erfasst, wie gut die Person krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen bewältigt, wie das selbstständige Wechseln von Verbänden oder die Medikamenteneinnahme.
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: (15 % Gewichtung) Dieses Modul untersucht, wie gut die Person ihren Alltag strukturieren und soziale Kontakte pflegen kann.

Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4 im Überblick:

(Scrollen Sie bitte weiter nach rechts, falls Sie nicht die ganze Tabelle sehen.)

Pflegeleistung Anspruch mit Plegegrad 4
Pflegegeld 765 € monatlich
Pflegesachleistung 1.778 € monatlich
Verhinderungspflege 1.612 € jährlich
Kurzzeitpflege 1.774 jährlich
Entlastungsbetrag 125 € monatlich
Tages- oder Nachtpflege 1.612 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 40 € monatlich
Technische Pflegehilfsmittel ja
Hausnotruf bis zu 25,50 € monatlich
Wohnraumanpassung bis zu 4.000 € pro Maßnahme
Pflegeberatung und Beratungseinsatz ja
Pflegekurse für Angehörige ja
Pflegeunterstützungsgeld ja
Wohngruppenzuschuss 214 € monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bis zu 50 € monatlich
Vollständige Pflege im Heim 1.775 € monatlich

Leistungen bei Pflegegrad 4 im Detail:

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf umfangreiche Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Diese Leistungen sind auf die hohen Pflegebedarfe abgestimmt und umfassen sowohl finanzielle Hilfen als auch Sachleistungen.

  • Pflegegeld: Pflegebedürftige, die zu Hause durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen betreut werden, erhalten ein Pflegegeld von 765 Euro pro Monat. Dieses Geld ist dafür gedacht, die häusliche Pflege zu unterstützen und die erbrachten Pflegeleistungen zu honorieren.
  • Pflegesachleistungen: Für professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst stehen monatlich 1.778 Euro zur Verfügung. Diese Leistungen können für Aufgaben wie Körperpflege, Ernährung und Mobilitätshilfen genutzt werden. Der Pflegedienst rechnet die Kosten direkt mit der Pflegekasse ab, was den administrativen Aufwand für die Pflegebedürftigen reduziert.
  • Verhinderungspflege: Zur Entlastung der Hauptpflegeperson stehen jährlich 1.612 Euro für Verhinderungspflege zur Verfügung. Diese Mittel können genutzt werden, wenn die Pflegeperson verhindert ist, z.B. durch Krankheit oder Urlaub. Es ist auch möglich, diese Mittel auf eine Ersatzpflegeperson zu übertragen.
  • Kurzzeitpflege: Falls eine vorübergehende stationäre Pflege notwendig ist, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, können bis zu 1.774 Euro pro Jahr für Kurzzeitpflege genutzt werden. Dieser Betrag ist auf maximal 56 Tage pro Jahr begrenzt und kann bei Nichtnutzung der Verhinderungspflege aufgestockt werden.
  • Tages- und Nachtpflege: Für teilstationäre Pflege in speziellen Einrichtungen stehen monatlich 1.612 Euro zur Verfügung. Diese Pflegeformen bieten eine wichtige Ergänzung zur häuslichen Pflege und entlasten die Angehörigen, während die Pflegebedürftigen weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung leben können.
  • Entlastungsbetrag: Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro kann für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden, wie etwa Haushaltshilfen, Betreuungsdienste oder Angebote zur Unterstützung im Alltag. Diese Leistung kann auch rückwirkend in Anspruch genommen werden, falls sie bisher nicht genutzt wurde.
  • Hilfsmittel und Pflegemittel: Zu den technischen Pflegehilfsmitteln gehören Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Badewannenlifte, die den Pflegealltag erleichtern. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Desinfektionsmittel oder Einweghandschuhe, werden ebenfalls von der Pflegekasse bezuschusst. Diese Hilfsmittel sind entscheidend, um die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern und die Pflege zu Hause sicherer zu gestalten.
  • Stationäre Pflege: Wenn die häusliche Pflege trotz aller Bemühungen nicht mehr möglich ist, bietet die stationäre Pflege eine Alternative. Bei Pflegegrad 4 übernimmt die Pflegeversicherung 1.775 Euro pro Monat für die Kosten im Pflegeheim. Zusätzlich gibt es einen gestaffelten Zuschuss zum Eigenanteil, der mit zunehmender Dauer der stationären Pflege ansteigt.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Um das Wohnen barrierefrei zu gestalten, können bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts oder den Umbau des Badezimmers beantragt werden
  • Weitere Leistungen:
    • Pflegeberatung: Kostenlose Beratung zu allen pflegerischen Fragen und zur Organisation der Pflege.
    • Pflegekurse für Angehörige: Schulungen, die praktisches Pflegewissen vermitteln und für Angehörige kostenlos sind.
    • Pflegeunterstützungsgeld: Lohnersatz für pflegende Angehörige in akuten Pflegesituationen.
    • Wohngruppenzuschuss: 214 Euro monatlich für Pflegebedürftige, die in betreuten Wohngruppen leben.
    • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): 50 Euro monatlich für digitale Unterstützung in der Pflege, wie z.B. Apps oder Notrufsysteme.


Weitere Unterstützung und Beratung

Neben den direkten Pflegeleistungen gibt es zusätzliche Angebote, die pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen helfen, den Pflegealltag besser zu organisieren:

  • Pflegeberatung und Beratungseinsatz:  Mit Pflegegrad 4 ist eine kostenlose Pflegeberatung möglich. Sie unterstützt die Organisation des Pflegebedarfs, die Suche nach geeigneten Pflegeleistungen zu erleichtern und Entlastungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
  • Pflegekurse für Angehörige: Um die Pflege zu Hause effektiv und sicher durchzuführen, können pflegende Angehörige an kostenlosen Pflegekursen teilnehmen, in denen sie praktische Fähigkeiten erwerben, z.B. zum Transfer von Pflegebedürftigen oder zur Körperpflege.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Dieses Lohnersatzgeld steht Angehörigen zur Verfügung, die aufgrund eines akuten Pflegefalls kurzfristig von ihrer Arbeit freigestellt werden müssen. Es hilft, finanzielle Einbußen in dieser Zeit zu kompensieren.
  • Wohngruppenzuschuss: Wenn die pflegebedürftige Person in einer betreuten Wohngruppe lebt, kann sie einen Zuschlag von **214 Euro monatlich** erhalten, um die Gemeinschaftsbetreuung zu unterstützen.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Digitale Technologien, die Pflegebedürftige und ihre Pfleger unterstützen, können mit **bis zu 50 Euro monatlich** gefördert werden. Dies umfasst z.B. Apps zur Erinnerung an die Medikamenteneinnahme oder digitale Notrufsysteme.
Ältere Dame im Beratungsgespräch


Entlastungsbetrag

Mit Pflegegrad 4 steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag von 125 Euro zu. Dieser Betrag kann für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden. Diese Leistungen sollen die pflegenden Angehörigen entlasten und gleichzeitig die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen unterstützen. Der Entlastungsbetrag kann beispielsweise für Haushaltshilfen, Betreuungsdienste oder andere alltagsunterstützende Angebote genutzt werden. Falls der Betrag bisher nicht genutzt wurde, besteht die Möglichkeit, ihn rückwirkend geltend zu machen.

Pflegegeld bei Pflegegrad 4

Das Pflegegeld wird an pflegebedürftige Personen ausgezahlt, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen betreut werden. Bei Pflegegrad 4 beträgt das Pflegegeld monatlich 765 Euro. Dieses Geld ist zweckgebunden und sollte zur Sicherstellung der häuslichen Pflege verwendet werden. Wichtig ist, dass Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, verpflichtend einmal pro Quartal an einem Beratungseinsatz teilnehmen müssen, um die Qualität der Pflege sicherzustellen und individuelle Fragen zu klären.


Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4

Pflegesachleistungen umfassen professionelle Pflege- und Betreuungsdienste, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Bei Pflegegrad 4 stehen hierfür monatlich 1.778 Euro zur Verfügung. Diese Leistungen können für die Körperpflege, Unterstützung bei der Ernährung, Mobilitätshilfen und andere pflegerische Aufgaben verwendet werden. Wird ein Pflegedienst beauftragt, rechnet dieser die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Wenn Pflegebedürftige Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, reduziert sich der Anspruch auf Pflegegeld anteilig.


Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege ermöglicht es, eine Pflegeperson zeitweise zu ersetzen, wenn diese beispielsweise aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Verpflichtungen nicht zur Verfügung steht. Dafür stehen jährlich 1.612 Euro zur Verfügung, die flexibel für die Betreuung durch eine Ersatzpflegeperson eingesetzt werden können.

Die Kurzzeitpflege bietet eine vorübergehende Betreuung in einer stationären Einrichtung, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht gewährleistet werden kann. Für diese Form der Pflege stehen Ihnen pro Jahr 1.774 Euro zur Verfügung, die für bis zu 56 Tage genutzt werden können.

Beide Leistungen sind miteinander kombinierbar, sodass ungenutzte Mittel der Kurzzeitpflege auch für die Verhinderungspflege genutzt werden können. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung der Pflege an die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen und die aktuelle Situation der Pflegeperson.


Tages- und Nachtpflege

Tages- und Nachtpflege bieten teilstationäre Betreuung in speziellen Einrichtungen, die entweder tagsüber oder nachts Pflegebedürftige betreuen. Bei Pflegegrad 4 stehen hierfür monatlich 1.612 Euro zur Verfügung. Diese Leistungen ergänzen die häusliche Pflege und ermöglichen den Pflegebedürftigen, soziale Kontakte zu pflegen und an Aktivitäten teilzunehmen, während die Angehörigen entlastet werden. Die Kostenübernahme für diese Leistungen erfolgt zusätzlich zu den Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld, sodass sie separat in Anspruch genommen werden können.


Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Technische Hilfsmittel, wie Pflegebetten, Rollstühle oder Badewannenlifte, erleichtern den Pflegealltag erheblich und fördern die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Zu den Verbrauchsmaterialien zählen unter anderem Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe und Bettschutzeinlagen. Diese Pflegehilfsmittel werden individuell nach dem Bedarf der pflegebedürftigen Person bereitgestellt und können über die Pflegekasse bezogen werden.


Stationäre Pflege

Wenn eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, bietet die stationäre Pflege in einem Pflegeheim eine umfassende Betreuung. Für die stationäre Pflege übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 monatlich 1.775 Euro. Zusätzlich zum sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, den die Pflegebedürftigen selbst tragen müssen, zahlt die Pflegekasse einen prozentualen Zuschuss, der mit der Dauer der stationären Pflege ansteigt. Dies entlastet die Pflegebedürftigen und ihre Familien finanziell.


Weitere Leistungen bei Pflegegrad 4

Neben den genannten Leistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 auch folgende Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Pflegeberatung: Eine kostenlose Beratung zur Organisation der Pflege und zur Nutzung aller zur Verfügung stehenden Leistungen.
  • Pflegekurse für Angehörige: Schulungen, die praktisches Wissen und Fähigkeiten für die häusliche Pflege vermitteln. Diese Kurse sind für Angehörige kostenlos.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, die in akuten Pflegesituationen vorübergehend ihre Arbeit unterbrechen müssen.
  • Wohngruppenzuschuss: Ein monatlicher Zuschlag von 214 Euro für Pflegebedürftige, die in betreuten Wohngruppen leben.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Ein Zuschuss von 50 Euro monatlich für die Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen, die den Pflegealltag erleichtern.
Senior läßt sich zum Pflegegrad beraten


Widerspruch bei Pflegegrad 4

Sollten Sie einen Bescheid erhalten, der Pflegegrad 4 ablehnt oder Ihnen einen niedrigeren Pflegegrad zuweist, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Es ist wichtig, diesen Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids bei der Pflegekasse einzureichen. In Ihrem Widerspruch sollten Sie klar und präzise darlegen, warum Sie der Ansicht sind, dass Pflegegrad 4 angemessen ist. Hierbei ist es ratsam, alle relevanten medizinischen Unterlagen, ärztlichen Gutachten und andere Nachweise beizufügen, die Ihre Position stützen. Sobald der Widerspruch eingegangen ist, wird die Pflegekasse eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) veranlassen, um den Pflegegrad zu überprüfen.


Unterstützung und Beratung bei Widerspruch

Ein Widerspruch gegen den Bescheid zum Pflegegrad erfordert nicht nur eine fristgerechte Einreichung, sondern auch eine gründliche Vorbereitung und fundierte Begründung. Es gibt zahlreiche Stellen, die Ihnen hierbei fachkundige Unterstützung bieten können:

Pflegeberatung durch die Pflegekasse:

Ihre Pflegekasse stellt Ihnen kostenlose Pflegeberatung zur Verfügung, die Ihnen bei der Vorbereitung Ihres Widerspruchs helfen kann. Die Berater unterstützen Sie dabei, den Widerspruch sachgerecht zu formulieren und alle erforderlichen Dokumente zusammenzustellen.

Unabhängige Patientenberatungen:

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet ebenfalls kostenlose, unabhängige Beratung an. Sie können Ihnen helfen, den Widerspruch zu formulieren und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.


Pflegestützpunkte:

In vielen Regionen gibt es Pflegestützpunkte, die eine umfassende Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bieten. Diese Stellen können Ihnen genau erklären, wie Sie bei einem Widerspruch vorgehen sollten und welche Schritte notwendig sind, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.


Sozialverbände:

Sozialverbände wie der VdK Deutschland oder der SoVD bieten ihren Mitgliedern umfangreiche Unterstützung bei Widersprüchen an. Diese Verbände verfügen über erfahrene Berater und Anwälte, die Sie bei der Durchführung des Widerspruchs professionell unterstützen.


Rechtsanwälte für Sozialrecht:

In komplexen Fällen oder bei einer Ablehnung des Widerspruchs ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen. Diese Anwälte sind auf solche Fälle spezialisiert und können Sie in allen rechtlichen Belangen umfassend vertreten.


Selbsthilfegruppen:

Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige sind ebenfalls eine wertvolle Ressource. Der Austausch mit anderen Betroffenen kann hilfreiche Einblicke und praktische Tipps für den Widerspruch liefern.


Online-Portale und Foren:

Im Internet gibt es zahlreiche Foren und Portale, die sich intensiv mit Pflegegraden und Widersprüchen beschäftigen. Dort finden Sie oft detaillierte Anleitungen und Erfahrungsberichte von anderen Betroffenen.


Ärztliche Unterstützung:

Ihr Hausarzt oder ein behandelnder Facharzt kann Ihnen bei der Erstellung medizinischer Stellungnahmen und Gutachten helfen, die Ihren Widerspruch unterstützen. Diese ärztlichen Dokumente sind häufig entscheidend für den Erfolg eines Widerspruchs.

Durch die Kombination dieser Ressourcen und eine sorgfältige Vorbereitung können Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Neubewertung des Pflegegrads erheblich steigern. Stellen Sie sicher, dass Ihr Widerspruch fundiert und umfassend dokumentiert ist, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.


Fazit

Pflegegrad 4 bietet umfangreiche Unterstützung für Menschen, die eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweisen. Die zahlreichen verfügbaren Leistungen ermöglichen eine individuell angepasste Pflege, die sowohl die Lebensqualität der Pflegebedürftigen als auch die Entlastung der pflegenden Angehörigen im Fokus hat. Die Möglichkeit, zwischen häuslicher und stationärer Pflege zu wählen, bietet Flexibilität und stellt sicher, dass die Pflege den Bedürfnissen der Betroffenen bestmöglich entspricht. Es ist wichtig, alle verfügbaren Leistungen optimal zu nutzen und regelmäßig zu überprüfen, ob weitere Unterstützungsmaßnahmen oder Anpassungen notwendig sind, um den Pflegebedarf dauerhaft abzudecken.

Fallbeispiel zu Pflegegrad 4

Herr Scholz, 79 Jahre alt, erlitt vor anderthalb Jahren einen schweren Schlaganfall, der zu einer erheblichen Einschränkung seiner körperlichen und kognitiven Fähigkeiten führte. Er ist seitdem auf intensive Unterstützung angewiesen. Neben den Folgen des Schlaganfalls, darunter eine vollständige Lähmung der linken Körperhälfte (Hemiparese), leidet Herr Scholz an einer chronischen Herzinsuffizienz und einer fortgeschrittenen Arthrose, die seine Mobilität zusätzlich einschränken.

Herr Scholz ist froh über seine Hilfe bei Pflegegrad 4

Pflegebedarf und Einschränkungen

Folgende Bereiche wurden durch den Krankenversicherung (MDK) begutachtet und beurteilt:

1. Mobilität

Herr Scholz ist aufgrund seiner Lähmung und Arthrose stark bewegungseingeschränkt. Er kann sich innerhalb der Wohnung nur mit einem Rollstuhl fortbewegen und benötigt Hilfe beim Transfer vom Bett in den Rollstuhl. Treppensteigen ist ihm nicht mehr möglich, weshalb in seiner Wohnung ein Treppenlift installiert wurde. Im Modul „Mobilität“ erhält er eine Bewertung von 14 Punkten, was gewichtet 18 Punkten entspricht.

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Der Schlaganfall hat Herr Scholz’ kognitive Fähigkeiten und Sprachvermögen stark beeinträchtigt. Er ist oft desorientiert und kann sich nur schwer konzentrieren. Seine Fähigkeit, komplexe Gedanken zu äußern, ist stark eingeschränkt, was die Kommunikation mit Pflegekräften und Angehörigen erschwert. Im Modul „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ werden ihm 11 Punkte zugewiesen, die gewichtet 11 Punkte ergeben.

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Herr Scholz zeigt nach dem Schlaganfall Anzeichen von Depression und sozialem Rückzug. Er leidet unter starker Frustration und Angst vor weiteren gesundheitlichen Verschlechterungen. Regelmäßige psychologische Betreuung ist notwendig, um seine mentale Gesundheit zu stabilisieren. Im Modul „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ erhält er 7 Punkte, was gewichtet 5,25 Punkte ergibt.

4. Selbstversorgung

Aufgrund seiner Lähmung kann Herr Scholz sich weder selbstständig waschen noch anziehen. Auch die Nahrungsaufnahme stellt für ihn eine große Herausforderung dar, da er die linke Hand nicht benutzen kann und Hilfe beim Essen benötigt. Seine Ehefrau und ein Pflegedienst unterstützen ihn täglich bei der Körperpflege und der Zubereitung von Mahlzeiten. Im Modul „Selbstversorgung“ erreicht er 32 Punkte, die gewichtet 40 Punkte ergeben.

5. Krankheits- oder therapiebedingte Belastungen:

Herr Scholz muss regelmäßig Medikamente einnehmen, die Überwachung seiner Herzinsuffizienz ist lebenswichtig. Diese medizinischen Maßnahmen kann er nicht selbstständig durchführen und ist daher auf die Hilfe von Fachkräften angewiesen. Er erhält 15 Punkte im Modul „Krankheits- oder therapiebedingte Belastungen“, was gewichtet 30 Punkte ergibt.

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Herr Scholz hat große Schwierigkeiten, seinen Tagesablauf selbstständig zu organisieren. Seine sozialen Kontakte sind stark eingeschränkt, da er das Haus kaum verlässt und wenig Besuch erhält. Er ist in allen Bereichen auf die Unterstützung seiner Ehefrau und des Pflegepersonals angewiesen. Im Modul „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ wird ihm eine Bewertung von 12 Punkten zugewiesen, was gewichtet 18 Punkte ergibt.


Einstufung und Pflegegrad 4

Nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) kommt Herr Scholz auf insgesamt 122,25 Punkte in der gewichteten Bewertung. Diese Punktzahl entspricht Pflegegrad 4, was bedeutet, dass er eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweist und umfassende Unterstützung benötigt.

Leistungen bei Pflegegrad 4

Mit der Einstufung in Pflegegrad 4 hat Herr Scholz Anspruch auf folgende Leistungen:

1. Pflegegeld:
765 Euro monatlich, da seine Ehefrau einen großen Teil der Pflege übernimmt.

2. Pflegesachleistungen:
1.778 Euro
monatlich zur Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes, der Herr Scholz bei der Körperpflege, beim Ankleiden, bei der Nahrungsaufnahme und bei der medizinischen Versorgung unterstützt.

3. Verhinderungspflege:

1.612 Euro jährlich, um die Pflege durch eine Ersatzperson sicherzustellen, wenn seine Ehefrau verhindert ist.

4. Kurzzeitpflege:

1.774 Euro jährlich für die vorübergehende stationäre Pflege, wenn die Pflege zu Hause nicht möglich ist.

5. Entlastungsbetrag:

125 Euro monatlich, die für eine Haushaltshilfe oder zusätzliche Betreuungsangebote genutzt werden können.

6. Tages- und Nachtpflege:

1.612 Euro monatlich für die teilstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung, um die häusliche Pflege zu ergänzen.

7. Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel:

Anspruch auf technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett, einen Rollstuhl und Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel und Einweghandschuhe.

8. Technische Pflegehilfsmittel:
Unterstützung für die Anschaffung von technischen Hilfsmitteln wie einem Pflegebett, einem Rollstuhl oder einem Badewannenlifter, um die Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit zu fördern.

9. Hausnotruf:

Herr Scholz erhält einen Zuschuss von bis zu 25,50 Euro monatlich für ein Hausnotrufsystem, das ihm im Notfall schnelle Hilfe ermöglicht.

10. Wohnraumanpassung: 

Herr Scholz hat bereits einen Treppenlift eingebaut, für den er einen Zuschuss von 4.000 Euro erhalten hat, um sein Zuhause barrierefrei und sicher zu gestalten.

Umsetzung der Pflegeleistungen

Die Pflege von Herrn Scholz wird in einer Kombination aus häuslicher Pflege durch seine Ehefrau und professioneller Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst organisiert. Der Pflegedienst übernimmt die medizinische Betreuung, die Körperpflege und die Unterstützung bei der Ernährung. Der Entlastungsbetrag wird für eine Haushaltshilfe genutzt, die regelmäßig kommt, um den Haushalt zu führen und kleinere Besorgungen zu erledigen. Das Hausnotrufsystem gibt Herrn Scholz und seiner Familie zusätzliche Sicherheit, sollte ein Notfall eintreten.


Fazit

Dieses Fallbeispiel zeigt, wie umfangreich die Unterstützung bei Pflegegrad 4 ist und wie wichtig es ist, die verschiedenen Leistungen individuell auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abzustimmen. Durch die gezielte Nutzung der verfügbaren Pflegeleistungen kann Herr Scholz weiterhin in seiner vertrauten Umgebung leben, während er die notwendige Unterstützung erhält, um seine Lebensqualität zu sichern und seine Ehefrau als pflegende Angehörige zu entlasten.

Häufige Fragen

Wie wird die stationäre Pflege bei Pflegegrad 4 finanziert, und was bleibt als Eigenanteil?

Bei Pflegegrad 4 sind die finanziellen Unterstützungen für stationäre Pflege hoch, aber es bleibt oft ein Eigenanteil. Viele fragen sich, wie hoch dieser Eigenanteil ist, wie sich die Kosten zusammensetzen und ob es Möglichkeiten gibt, diesen Eigenanteil zu senken.

Welche technischen Pflegehilfsmittel sind bei Pflegegrad 4 besonders wichtig und wie beantrage ich diese?

Da die körperlichen Einschränkungen bei Pflegegrad 4 sehr gravierend sind, wollen viele wissen, welche speziellen technischen Hilfsmittel (wie spezielle Pflegebetten, Lifter oder Kommunikationshilfen) erforderlich sind und wie man diese über die Pflegeversicherung beantragt.

Wie kann der hohe Pflegebedarf bei Pflegegrad 4 zwischen professioneller Pflege und Angehörigenbetreuung optimal aufgeteilt werden?

Der hohe Pflegebedarf bei Pflegegrad 4 kann optimal aufgeteilt werden, indem Sie Pflegesachleistungen für professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst nutzen und gleichzeitig Pflegegeld beziehen, wenn Angehörige die Pflege mit übernehmen. Die Kombination dieser Leistungen ermöglicht eine flexible und bedarfsgerechte Aufteilung der Pflegeaufgaben zwischen professionellen Pflegekräften und Angehörigen.

Welche speziellen Wohnraumanpassungen sind bei Pflegegrad 4 notwendig, und wie wird die Finanzierung organisiert?

Bei Pflegegrad 4 sind spezielle Wohnraumanpassungen wie der Einbau von Treppenliften, barrierefreien Duschen oder Haltegriffen notwendig, um die Mobilität und Sicherheit im eigenen Zuhause zu verbessern. Die Finanzierung dieser Maßnahmen kann über die Pflegekasse organisiert werden, die dafür Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme gewährt. Ein entsprechender Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden, oft in Verbindung mit einer fachlichen Beratung zur optimalen Anpassung des Wohnraums.

Wie kann man sicherstellen, dass die Pflege bei Pflegegrad 4 rund um die Uhr gewährleistet ist, auch nachts oder in Notfällen?

Die Bezuschussung für ein Hausnotrufsystem, das in Notfällen schnelle Hilfe ermöglicht, wird von der Pflegeversicherung als "Hausnotruf" bezuschusst. Bei Pflegegrad 4 beträgt der Zuschuss bis zu 25,50 Euro monatlich. Um sicherzustellen, dass die Pflege bei Pflegegrad 4 rund um die Uhr gewährleistet ist, kann man eine Kombination aus häuslicher Pflege durch Angehörige, Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst und teilstationärer Tages- und Nachtpflege nutzen.

Jetzt voraussichtlichen Pflegegrad berechnen lassen

▶︎Pflegegradrechner