Pflegegrade - Gesamtüberblick zu Leistungen und Voraussetzungen
Alle Informationen rund um das Thema Pflegegrade
Definition Pflegegrade:
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, benötigen Sie einen der fünf Pflegegrade (1-5). Ein Pflegegrad beschreibt den „Grad der Pflegebedürftigkeit“ und zeigt an, wie stark eine Person pflegebedürftig ist. Auf der Website pflege.de finden Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie einen Pflegegrad beantragen und welche Leistungen damit verbunden sind.
Pflegegrade (1-5) definieren den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person und ihre Einschränkungen in der Selbstständigkeit. Auf Antrag bei der Pflegeversicherung erhalten pflegebedürftige Personen einen Pflegegrad, der sie berechtigt, Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen.
Die fünf Pflegegrade:
Pflegegrad 1:
- Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2:
- Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3:
- Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4:
- Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5:
- Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Der Prozess zur Erlangung eines Pflegegrades:
Der Antrag:
Um Pflegeleistungen zu erhalten, müssen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Dies gilt sowohl für Erstanträge als auch für Anträge zur Erhöhung des Pflegegrades. Das Antragsdatum ist entscheidend, da bewilligte Leistungen rückwirkend ab diesem Datum gelten.
Eilantrag für Schnelleinstufung: In dringenden Fällen kann ein Eilantrag gestellt werden, um eine vorläufige Pflegebegutachtung innerhalb von 5 bis 10 Tagen zu erhalten.
Das Gutachten:
Ein Pflegegutachter besucht Sie entweder in Ihrer Wohnung oder im Pflegeheim, falls Sie dort leben, um Ihre Pflegesituation zu beurteilen. Dabei stellt er Fragen, gibt erste Pflegehinweise und empfiehlt gegebenenfalls Hilfsmittel. In einigen Fällen kann die Begutachtung auch telefonisch (strukturiertes Telefoninterview) oder per Videotelefonie erfolgen. Nach dem Besuch wird das Pflegegutachten erstellt, das auf einem festgelegten Begutachtungsverfahren basiert und den Pflegegrad bestimmt, den Sie erhalten sollen.
Der Bescheid:
Die Empfehlung im Gutachten ist aber nicht die finale Entscheidung, denn diese wird von der Pflegeversicherung getroffen. In der Regel folgt sie aber dem Gutachten. Sie erhalten Ihren Pflegegrad-Bescheid zusammen mit dem Gutachten schriftlich. Wurde Ihnen ein Pflegegrad bewilligt, gelten Ihre Ansprüche rückwirkend zum Tag des Antrags. Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einlegen.
Pflegegrade Punkte-Tabelle:
Das Pflegegutachten enthält klare Richtlinien, die eine Einstufung in einen Pflegegrad ermöglichen. In verschiedenen Kategorien werden 0 bis 100 Punkte für eine Einschränkung der Selbständigkeit einer Person vergeben. Der Pflegegrad ergibt sich aus dem Gesamtpunktwert.
(Scrollen Sie bitte weiter nach rechts, falls Sie nicht die ganze Tabelle sehen.)
Das Verfahren setzt sich aus mehreren Einzelkriterien zusammen, die zu einer Gesamtpunktzahl von 100 Punkten beitragen. In den Kriterien für das Pflegegutachten finden Sie weitere Details.
Darüber hinaus gibt es einige Sonderfälle.
Kriterien für das Pflegegutachten
Das Pflegegutachten bewertet die Selbstständigkeit anhand von sechs Modulen, die unterschiedlich stark in das Gesamtergebnis einfließen:
1. Mobilität:
In diesem Modul wird bewertet, wie selbstständig sich die zu begutachtende Person fortbewegen kann und ob sie in der Lage ist, ihre Körperhaltung eigenständig zu ändern.
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:
Hier wird untersucht, ob der Antragsteller in der Lage ist, sich im Alltag räumlich und zeitlich zu orientieren, selbstständig Entscheidungen zu treffen, Gespräche zu führen und seine Bedürfnisse mitzuteilen.
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
Dieses Modul bewertet, wie häufig der Betroffene Unterstützung aufgrund psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichem Verhalten benötigt.
4. Selbstversorgung:
Hier wird beurteilt, wie eigenständig sich die zu begutachtende Person im Alltag noch waschen und pflegen kann.
5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:
In diesem Modul wird ermittelt, welche Hilfen der Antragsteller beim Umgang mit Krankheiten und bei Behandlungen wie Dialyse oder Verbandswechsel benötigt.
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte:
Hier wird überprüft, wie selbstständig die zu begutachtende Person ihren Tagesablauf planen und soziale Kontakte pflegen kann.
7. Außerhäusliche Aktivitäten & 8. Haushaltsführung:
Neben diesen sechs Modulen gibt es zwei weitere Module, die jedoch nicht für die Pflegegradbewertung relevant sind, sondern nur für die Pflegeplanung und individuelle Empfehlungen:
Besondere Bedarfskonstellation:
In besonderen Fällen kann auch bei Nichterreichen der nötigen Punktzahl Pflegegrad 5 vergeben werden, z.B. bei Menschen, die ihre Gliedmaßen nicht mehr nutzen können. Somit wird aus pflegefachlichen Gründen dennoch Pflegegrad 5 vergeben. Dies gilt für Personen, die weder ihre Arme noch Beine benutzen können. Dies bedeutet, dass die Funktionen Greifen, Stehen und Gehen ohne Hilfsmittel nicht mehr erfüllt werden können. Es ist jedoch möglich, dass eine minimale Beweglichkeit vorhanden ist.
Pflegegrade bei Kindern
Auch Kinder mit Pflegebedarf können Pflegegrade erhalten. Die Begutachtung orientiert sich am Verfahren für Erwachsene, ist jedoch an die Bedürfnisse von Kindern angepasst.
Sonderregelungen für Kinder:
- Unter 18 Monaten: Es wird eine natürliche Pflegebedürftigkeit vorausgesetzt, da auch gesunde Kinder in diesem Alter eine Rundumversorgung durch die Eltern benötigen. Daher werden Sie bei der Pflegebegutachtung immer mit einem höheren Pflegegrad eingestuft.
- Unter 11 Jahren: Die Begutachtung berücksichtigt die altersentsprechende Entwicklung. Das heißt: Bei Kindern sind viele Fähigkeiten erst im Laufe der Zeit entwickelt, ebenso ist die Selbständigkeit eingeschränkt. Die Begutachtung orientiert sich somit nicht an Erwachsenen, sondern an Kindern, die altersentsprechend entwickelt sind.
Pflegegrade bei Demenz
Eine Demenzerkrankung erfordert eine frühzeitige Unterstützung im Alltag, insbesondere bei kognitiven, emotionalen und sozialen Aufgaben, da körperliche Einschränkungen erst im späteren Stadium der Krankheit auftreten.
Bis 2016 war es für Menschen mit Demenz aufgrund des alten Pflegestufensystems oft schwierig, eine angemessene Einstufung zu erhalten. Dies änderte sich 2017 mit der umfassenden Reform der Begutachtung und der Einführung der Pflegegrade.
Früher wurde der tägliche Pflege-Aufwand in Minuten gemessen. Heute bestimmt der Grad der Selbstständigkeit den Pflegegrad, wodurch Demenz und psychische Erkrankungen gleichwertig zu körperlichen Einschränkungen bewertet werden.
Pflegegradrechner
Fragen Sie sich, ob Sie oder ein Angehöriger für einen Pflegegrad in Frage kommen oder ob vielleicht sogar ein höherer Pflegegrad als bisher möglich ist? Trotz umfangreicher Informationen kann dies im Einzelfall schwierig zu beurteilen sein. Hier bietet unser Pflegegradrechner eine einfache und individuelle Einschätzung.
Er führt Sie Schritt für Schritt durch die relevanten Fragen und berechnet automatisch das Ergebnis. So erhalten Sie schnell eine zuverlässige Schätzung des Pflegegrades, ohne sich im Detail mit den Modulen, Punkten und deren Gewichtung auseinandersetzen zu müssen.
Pflegegrad: Geld- und Sachleistungen
Es steht Ihnen frei, in Ihrer Pflegeversicherung verschiedene Leistungen in Anspruch zu nehmen. Für alle Pflegeleistungen sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich, die erfüllt werden müssen. Die Höhe der Leistungshöhe hängt oft vom Pflegegrad ab.
Pflegegrade und Beträge im Überlick
Jeder Versicherte mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf Leistungen seiner Pflegekasse. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, was die verschiedenen Pflege-Leistungen sind.
(Scrollen Sie bitte weiter nach rechts, falls Sie nicht die ganze Tabelle sehen.)
Widerspruch bei Ablehnung oder Rückstufung
Unabhängig davon, ob Ihr Pflegegrad-Bescheid abgelehnt, herabgestuft oder als zu gering eingestuft wurde, ist es ratsam, Einspruch einzulegen, falls Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind. Prüfen Sie zumindest, ob ein erfolgreicher Widerspruch möglich ist. Ein Widerspruch ist dann erfolgreich, wenn Sie überzeugend darlegen können, in welchen Aspekten das Gutachten die Pflegesituation falsch bewertet und wie dadurch ein anderer Pflegegrad gerechtfertigt wäre.
Durch einen Pflegegrad-Widerspruch kann ein Wiederholungsgutachten veranlasst werden. Dabei wird ein neues Gutachten erstellt, das genauer auf die umstrittenen Punkte eingeht. Auf diese Weise haben Sie eine zweite Chance, den richtigen Pflegegrad zu erhalten.